3. Mein Vertrag mit der ACS PharmaProtect GmbH
1. Warum brauche ich einen Vertrag mit der ACS?
Im Datenbanksystem der ACS werden die im Eigentum der pharmazeutischen Unternehmer verbleibenden kompletten Packungsdaten für den deutschen Markt treuhänderisch gespeichert und für die Verifikation in der Apotheke vorgehalten. Jeder pharmazeutische Unternehmer, der verifizierungspflichtige Arzneimittel auf den deutschen Markt bringt, muss seine Daten in das System laden. Dafür benötigt er einen Vertrag mit der ACS.
2. Wer ist Vertragspartner der ACS PharmaProtect GmbH?
Jeder pharmazeutische Unternehmer, der in Deutschland verifizierungspflichtige Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringt.
3. Kann ich gemeinsam mit meinem Tochterunternehmen einen Vertrag mit der ACS schließen?
Nein, das ist nicht möglich, wenn das Tochterunternehmen in eigener Verantwortung in Deutschland Arzneimittel in Verkehr bringt. Die ACS schließt mit jedem pharmazeutischen Unternehmer einzeln einen Vertrag ab.
4. Kann ich als Lohnhersteller (CMO) einen Vertrag mit der ACS PharmaProtect GmbH schließen?
Die ACS PharmaProtect GmbH schließt nur mit den pharmazeutischen Unternehmen, die Ihre Arzneimittel in Deutschland in Verkehr bringen, einen Vertrag ab. Unternehmen, die ausschließlich als Lohnhersteller agieren, können daher keinen Vertrag mit der ACS schließen. Jedoch können und müssen die CMOs von ihren Auftraggebern in den Serialisierungsprozess einbezogen werden. Sprechen Sie daher als CMO Ihren Auftraggeber an.
5. Welche Leistungen bietet mir die ACS?
Die ACS gibt Ihren Vertragspartnern einen Zugang zum Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie (ACS-PU-System). In diesem System werden Ihre Produktstamm- und Packungsdaten (insbesondere die Seriennummern) gespeichert und für die Verifikation vorgehalten. Außerdem bietet die ACS eine umfangreiche Reportingfunktionalität zur Optimierung Ihrer Serialisierungsprozesse im ACS-PU-System.
6. Kann ich mit der ACS einen Vertrag schließen, wenn ich noch nicht mit der technischen Implementierung begonnen habe?
Ja, der Abschluss eines Vertrages mit der ACS ist auch möglich, wenn Sie noch keine technischen Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen geschaffen haben. Sie können die Unterstützungs- und Schulungsmaßnahmen der ACS in Anspruch nehmen, sich mit dem ACS-PU-System frühzeitig vertraut machen und diese Kenntnisse bereits in die Projektierung einfließen lassen.
7. Wie erhalte ich den Vertrag für die Anbindung an das Datenbanksystem der ACS?
Sollten Sie sich für die Anbindung an das Datenbanksystem entschieden haben, erhalten Sie die Vertragsunterlagen auf Anfrage unter info@pharmaprotect.de.
8. Gibt es in Deutschland eine Alternative zur ACS?
Nein. Die delegierte Verordnung bestimmt in Art. 32 Abs. 1 und 2, dass es in jedem Mitgliedsland der EU jeweils nur einen Datenspeicher und jeweils nur ein Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie geben darf. Das Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates darf nur von einem nationalen oder supranationalen Datenspeicher abgedeckt werden. In Deutschland dürfen damit die Daten für die Verifikation nur in der ACS-Datenbank vorgehalten werden.
9. Was passiert nach dem 09. Februar 2019 mit meiner unserialisierten Ware, die ich vor dem Stichtag in Verkehr gebracht habe?
Ware, die vor dem 09. Februar 2019 in den Verkehr gebracht wurde, kann bis zum Ablauf des Verfalldatums noch weiter abverkauft werden. Jedoch darf ab dem 09. Februar 2019 nur noch serialisierte Ware in den Verkehr gebracht werden, die sowohl das individuelle Erkennungsmerkmal trägt als auch eine Vorrichtung gegen Manipulation besitzt.
5. Der Datenupload in das ACS-PU-System
1. Welche technischen Übertragungsmöglichkeiten habe ich in das Datenbanksystem der ACS (ACS-PU-System)?
Die Packungsdaten können derzeit über drei verschiedene Wege ins ACS-PU-System gelangen. Der leichteste Weg ist ein manueller Upload über unser Webportal. Hier kann die Datei mit den Packungsdaten per Drag & Drop im System hochgeladen werden. Auf Bestellung richten wir Ihnen auch eine Maschinenschnittstelle ein. Damit können Sie über einen SFTP-Server Ihre Packungsdaten in das System hochladen. Eine weitere Alternative ist der Upload über den EU-Hub. Die Packungsdaten werden über den EU-Hub an unser System übermittelt.
2. Kann ich aggregierte Daten in das System hochladen?
Das Datenbanksystem der ACS PharmaProtect GmbH kann keine aggregierten Daten verarbeiten. Die Aggregation wird von der delegierten Verordnung nicht gefordert, die delegierte Verordnung schreibt die Verifizierung der einzelnen Arzneimittelpackungen vor. Eine Aggregation ist daher bis zum Stichtag am 09. Februar 2019 nicht möglich.
3. Werden im ACS-PU-System bereits Seriennummern gespeichert?
Ja, schon heute können Sie Daten in das ACS-PU-System hochladen und für die Verifikation in einer der Pilotapotheken bereitstellen. Der Upload der Packungsdaten ist beim Zielland Deutschland bereits über den EU-Hub möglich, sie können aber auch über die nationale Schnittstelle direkt ins ACS-PU-System hochgeladen werden.
4. Wie bekomme ich eine Maschinenschnittstelle zum ACS-PU-System?
Gerne stellen wir unseren Kunden auf Anfrage das Formular zur Beauftragung für die Einrichtung einer Maschinenschnittstelle (wahlweise auf Integrations- oder Produktionsumgebung) zur Verfügung. Außerdem finden Sie das Formular mit Angabe der dafür anfallenden Kosten im Downloadbereich des ACS-PU-Systems.